Grundrechte auf Leihbasis

Theoretisch sollten die Grundrechte unveräußerlich sein. Allein schon die Diskussion über deren "Rückgabe" müsste als Anmaßung erscheinen. Doch in der Praxis werden sie als widerrufbare Leihgabe der Regierenden an die Untertanen gehandelt. Über Leihrechte statt Grundrechte und alternativlose Maßnahmen, die sich später als absurde Willkür erweisen – ein Kommentar von Ivan Rodionov.

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