Die Tagesschau und Selbstzensur: Freie Berichterstattung längst Parteipolitik geopfert
von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam
Das steht auf einem anderen Blatt, ebenso die Rückfrage, wozu es das Zensurverbot im Grundgesetz eigentlich noch braucht, da doch die qualitätsjournalistische Selbstzensur so prächtig funktioniert.Ein simpler Zahlenvergleich macht das effiziente Zusammenspiel von Politik und Medien sichtbar: Im Verlauf der COVID-19-Pandemie starben in der Volksrepublik China 4.748 Menschen am oder mit dem SARS-CoV-2-Virus (Stichtag 9. Nov. 2020). Im gleichen Zeitraum schieden in Deutschland 11.352 COVID-19-Patienten aus dem Leben. (ebd.)
Pro eine Million Einwohner heißt das: 3,3 tote Chinesen, 136 tote Deutsche. Die deutsche Quote an Opfern dieser Pandemie ist 41-mal höher als die chinesische jemals war. Aber unsere politische Elite und ihre Empörungsjournalisten werden nicht müde, unisono die Wahrung der Menschenrechte in der Volksrepublik China einzufordern. Als ob das Recht auf Leben und Schutz der Gesundheit nicht das wichtigste aller Menschenrechte wäre. Noch ein Vergleich, zur Abrundung: Am 9. November wurden in Deutschland 13.300 Neuinfektionen gemeldet, in der Volksrepublik 47.
Haben die Nachrichtenredaktionen unserer Leit- und Konzernmedien uns je mit obigem Zahlenmaterial versorgt und darüber informiert, wie schräg die Bundesregierung in der Politik zur Pandemiebekämpfung liegt – und in ihrer Politik gegenüber China? Haben sie uns wissen lassen, dass viele fernöstliche Staaten ähnlich positive Statistiken wie die sozialistische VR China aufzuweisen haben und auch Demokratien wie Südkorea, Taiwan, Malaysia, Neuseeland und Japan bei der Pandemie-Bekämpfung objektiv weit mehr Erfolg hatten als der "Werte-Westen"? Dass sie größeres Verantwortungsbewusstsein und weit mehr Kompetenz bewiesen haben als Kanzlerin Merkels Kabinett?
Nein? Warum nicht? Unsere Massenmedien, der öffentlich-rechtliche Rundfunk voran, ließen diese Erkenntnisse absichtlich nicht ins öffentliche Bewusstsein sickern. Sie hielten die fraglichen Informationen vorsätzlich zurück. Mit einem auf den täglichen Datensalat des Robert Koch-Instituts verengten Blick vermittelten unsere regierungsfrommen Journalisten stattdessen den Eindruck, Deutschland handle beim Schutz seiner Bürger vor der Pandemie geradezu vorbildlich.
Der staatliche Auslandsrundfunk versuchte sogar aktiv, Beijings Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu diskreditieren und lehnte sich dafür ganz weit aus dem Fenster. So heißt es in der Deutschen Welle:
Denn es ist zum großen Teil die Schuld der chinesischen Regierung, dass sich die Epidemie überhaupt so stark ausbreiten konnte
Die üblen Bezichtigungen lenkten davon ab, dass Gesundheitsminister Jens Spahn die Pandemiegefahr wochenlang geleugnet und ihre Entwicklung in Deutschland verharmlost hatte, derweil Kanzlerin Merkel zunächst mit Untätigkeit glänzte und dann ganz abtauchte. Dieses unbestreitbare Regierungsversagen ist einer der Gründe für die Vielzahl der Todesopfer in Deutschland! Ein besonders beliebtes Narrativ zur Abwertung der chinesischen Erfolge und der Rechtfertigung der eigenen ignoranten Fahrlässigkeit lieferte die Tagesschau:
Im autoritär regierten China haben die Behörden Kontroll- und Durchgriffsmöglichkeiten, die in westlichen Demokratien undenkbar wären. Persönliche Freiheitsrechte oder Datenschutz spielen dabei keine Rolle – etwa bei der Nachverfolgung von Kontakten.
Bei uns "undenkbare" Kontroll- und Durchgriffsmöglichkeiten? War in westlichen Demokratien tatsächlich nicht machbar, was im sozialistischen China Menschenleben rettete? Unterscheidet sich westliche Bürgerfreiheit in dieser Weise von derjenigen Chinas?
Kontrolliert und gegeneinander ausgespielt
Seit Jahrzehnten lassen die transatlantisch orientierten Regierungen ihre Staatsvölker zunehmend strikter und nachhaltiger überwachen. Kontrolle und Gängelung seitens staatlicher und kommerzieller Akteure nehmen zu. Das fängt nicht erst bei der elektronischen Überwachung der Werktätigen an und endet nicht beim Versuch, das Bargeld abzuschaffen. Internet-Konzernriesen dürfen unsere Daten massenhaft abgreifen und damit Persönlichkeitsprofile erstellen. Banken und Schnüffeldienste wie die Schufa bedienen sich ebenfalls großzügig. Die Bundesregierung treibt gerade über die EU die angeblich anonymisierte Speicherung und Nutzung sogenannter "Industriedaten" voran, wozu ausdrücklich die persönlichen Gesundheitsdaten zählen.
Die neuesten Hits: Künftig sollen nicht nur die Polizisten von Bund und Ländern in das Privatleben des Bundesbürgers eindringen dürfen, sondern auch die 19 Geheimdienste mit ihren rund 12.000 Mitarbeitern befugt sein, unseren privaten Gedanken- und Informationsaustausch mit elektronischen Schnüffelprogrammen auszuforschen, mit sogenannten Staatstrojanern. Außerdem wurde der digitalisierte Fingerabdruck im Personalausweis zur Pflicht gemacht.
Haben ARD-Tagesschau oder ZDF-heute die zunehmende Polizeistaatlichkeit jemals thematisiert oder gar kritisiert? Haben sie nicht.
Werfen wir kurz einen Blick auf in Deutschland längst ganz selbstverständlich genutzte "Kontroll- und Durchgriffsmöglichkeiten". Zum Beispiel auf das umfassende, weitgehend klaglos hingenommene Netz von Leistungs- und Verhaltenskontrollen in der Arbeitswelt. Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung belegt, wie weit und wie arbeitnehmerfeindlich die Kontrollen in den Alltag von Beschäftigten eingreifen.
Behörden überwachen öffentliche Räume: In Berlin beispielsweise sind bereits mehr als 40.000 Kontrollkameras installiert. Kamera-Überwachung dieser Art gilt längst als Selbstverständlichkeit, obwohl sich die Experten sicher sind, dass "mehr Videoüberwachung nicht automatisch zu mehr Sicherheit führt".
Seit Jahren behaupten Politik und Massenmedien trotzdem, die Videoüberwachung im öffentlichen Raum diene ausschließlich der Sicherheit des Bürgers, es sei deshalb gerechtfertigt, sie auszudehnen und zu intensivieren. Innenminister Horst Seehofer (CSU) will Techniken der elektronischen Gesichtserkennung installieren lassen. Die somit erfassten biometrischen Daten können mit den digitalisierten Passfotos abgeglichen werden, die bei der Meldebehörde gespeichert sind. An der Erprobungsphase für dieses Vorhaben sind vorerst "nur" 130 Bahnhöfe und einige Flughäfen beteiligt, doch dabei wird es nicht bleiben.
Die elektronische Erfassung, Speicherung und Auswertung biometrischer Daten (Gesichtserkennung) ist in einer rechtlichen Grauzone längst üblich. So sammelte die Hamburger Polizei bei den Demonstrationen gegen den G20-Gipfel mehr als 30.000 Fotos und Videos und wertete sie mit einer Software zur Gesichtserkennung für die europaweite Fahndung nach Demonstrationsteilnehmern aus.
Im Schatten der Pandemie
Der Überwachungsstaat entwickelt sich ungeniert weiter. Seine Befürworter und Aktivisten machen sich zunutze, dass der Endlosfilm über die COVID-19-Pandemie Sichtschutz bietet und Ablenkung schafft und dass die verächtlich machenden Nachrichten über das Anti-Pandemie-Regime in der Volksrepublik China den kritischen Blick der deutschen Öffentlichkeit auf ihre eigenen Missverhältnisse trüben.
Die bereits gesetzlich verankerte Fingerabdruck-Pflicht stellt nach Ansicht von Experten alle Bürger unter Generalverdacht. Erfasst werden hochsensible Körpermerkmale; (das Gesetz regelt ja auch die Verfahrensweise bei der elektronischen Anfertigung des Porträtfotos bis ins Detail). Die Daten sollen von der gesamten Bevölkerung erhoben werden, also von einer überwältigenden Mehrheit rechtstreuer Menschen.
Bald werden alle Deutschen nicht mehr überblicken können, wer wo welche ihrer persönlichen Daten speichert, sie verknüpfen kann und wie und wozu er sie verwendet: Ein Albtraum.
Die eingangs bereits erwähnte Ermächtigung der bundesdeutschen Geheimdienste zur umfassenden Ausforschung der Kommunikation der Bürger per WhatsApp, Signal, Threema, E-Mail oder Internet-Telefonat und Video-Anruf per Skype wurde kürzlich von der CDU/CSU-SPD-Regierung auf den Weg gebracht. Falls der Gesetzentwurf eine parlamentarische Mehrheit findet, ist die Schallmauer zum Überwachungsstaat durchbrochen.
Bisher war nur die Polizei zu solcher heimlichen Ermittlung befugt, und das auch nur mit richterlicher Erlaubnis, und der Bürger konnte dagegen klagen. Ist das gewünschte Gesetz erst in Kraft, dann dürfen elektronische Späher und Lauscher "einfach so" in private Computer gepflanzt werden und jeden laufenden Informationsaustausch mitverfolgen. Sie werden dann auch auf alle anderen Daten zugreifen können, die dort bereits gespeichert sind. Das soll zwar im geplanten Gesetz ausdrücklich nicht vorgesehen sein, wird aber die geheimen Schnüffler kaum bremsen. Eine parlamentarische Überwachung ihrer Aktivitäten ist angesichts deren Vielzahl und Komplexität sowieso ausgeschlossen.
Es besteht die Gefahr, dass das Ausmaß der staatlichen Überwachung in der praktischen Anwendung das für eine Demokratie erträgliche Maß übersteigt", warnte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber, SPD.
Das kümmerte die Große Koalition jedoch nicht die Bohne.
Entgegen dem Mehrheitswillen
Ignoriert wird – wie so oft und in vielen existenziellen Fragen unseres Gemeinwesens – die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung: Durchschnittlich 59 Prozent der Teilnehmer an einer weltweiten Umfrage von Amnesty International sprachen sich gegen die Überwachung ihrer Internet- und Mobilfunknutzung durch staatliche Instanzen aus. Am größten ist die Ablehnung in Deutschland: 69 Prozent, mehr als zwei Drittel, sind dagegen.
ARD-Tagesschau, ZDF-heute und Deutschlandradio informieren allenfalls marginal über das immer engmaschiger gezogene Überwachungsnetz. Dem "Staats-Trojaner"-Projekt widmete ARD-aktuell gerade mal drei Sätze. Über Fingerabdruckspeicherung in der neuen Kennkarte (zugleich abgespeichert im Zentralregister der Einwohnermeldebehörde) fiel gar nur ein einziger Satz in einem Beitrag über den perfektionierten "Zehn-Jahres-Personalausweis". Relativ umfangreich war zwar die Berichterstattung über die elektronische "Gesichtserkennung", ausgesprochen kritische Positionen wurden dabei jedoch nicht bezogen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk übt eben keine demokratieschützende, kontrollierende "Vierte Gewalt" im Staate aus, sondern dient sich ihm als desinformatives Gewaltinstrument an. Selbst für den Einsatz im privathäuslichen Raum.
Schnüffelstaat: Aversion und Akzeptanz
Die unkritische, konformistische Nachrichtenpraxis der öffentlich-rechtlichen Sender divergiert beim Thema Schnüffelstaat besonders krass mit dem Bürgerwillen: 61 Prozent der Deutschen sind besorgt, dass der Staat sie zu weitgehend überwacht. 49 Prozent befürchten, die Gefahr exzessiver staatlicher Überwachung werde weiter zunehmen.
Die Sorge vor übertriebener Kontrolle hat in der Corona-Krise zunächst etwas abgenommen. Anordnung und Überwachung behördlicher Hygienevorschriften wurden mehrheitlich nicht als Angriff auf individuelle Freiheit, sondern als zweckdienlich zum Schutz der Gesundheit erachtet. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur sagten im März 50 Prozent der Interviewten, sie hielten Ermittlung und Ortung der Kontaktpersonen von Infizierten anhand der Mobiltelefondaten für sinnvoll. Nur 38 Prozent fanden sie unangemessen, 12 Prozent machten keine Angaben.
In einer neueren Meinungsumfrage kurz vor dem zweiten, milderen "Lockdown" hat die Gegnerschaft jedoch wieder zugenommen. Nur noch 37 Prozent der Bundesbürger wollten eine Pflicht zur Installation der Corona-Warn-App gutheißen. Eine deutliche Mehrheit von 58 Prozent lehnte eine solche Pflicht laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der RTL/n-tv-Redaktion hingegen ab.
Vom wissenschaftlichen Standpunkt her wäre es folgerichtig, auch elektronische Überwachungsmittel zur Beendigung der gefährlichen Virus-Pandemie zu nutzen, meint etwa der Philosoph und Kulturstaatsminister a. D. Julian Nida-Rümelin – und er ist nicht allein. Also genau das, was die fernöstlichen Länder mit so überragendem Erfolg praktizierten, um Infektionsquellen zu ermitteln und Infektionsketten zu stoppen.
Begründbarer Verdacht
Nicht von ungefähr kommt der Verdacht, die Einschränkungen und Kontrollen dienten zu mehr als bloß der Verbesserung des Gesundheitsschutzes, nämlich doch auch zum Ausspähen in sachfremder, polizeistaatlicher Absicht.
Ein aktueller Vorgang bestärkt die Besorgnis: Vor dem Hintergrund der Terrorismus-Hysterie nach dem Anschlag auf die Zwillingstürme in New York anno 2001 hatte auch der deutsche Gesetzgeber umfassende Rechtsgrundlagen zur Herausgabe und Speicherung von personenbezogenen Informationen geschaffen, zum Beispiel zur Feststellung von Mobiltelefonnummern, Ortung inklusive. Die entsprechenden Gesetze erweiterten bedingt die Erlaubnis zu staatlicher Überwachung und waren zudem nur befristet gültig. Jetzt allerdings fällt alle Zurückhaltung: Trotz schwerwiegender Bedenken der Sachverständigen wurden die Befristungen aufgehoben. Was damals nur mit Vorsicht und sparsam gehandhabt werden durfte, kann jetzt unbefristet und in aller Breite angewendet werden.
Aufgabe der Medien – insbesondere der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – wäre es, dieser hochproblematischen Entwicklung entgegenzutreten und ihre Protagonisten anzuprangern. Doch nichts dergleichen geschieht.
"Wir sind Deutschlands Nachrichtenmarke Nr. 1, und Sie haben einen Anspruch darauf, auf jedem Ausspielweg das beste Nachrichtenprodukt zu bekommen", behauptet die Chefredaktion der ARD-aktuell. Dass sie es wagt, sich und ihre Mannschaft als Lieferant des "besten Nachrichtenprodukts" zu empfehlen, beweist ihren dringenden Bedarf an einem Impfstoff gegen Arroganz.
Quellcode der Fehlentwicklung
ARD-aktuell verstößt mit der Nachrichtengestaltung permanent gegen die in den Staatsverträgen festgelegten Programmrichtlinien, so gegen die Stichworte: Verpflichtung zur Objektivität, zur Vollständigkeit, zur Förderung des Friedens, zur Trennung von Nachricht und Meinung, zur Unparteilichkeit, zur Wahrung "anerkannter journalistischer Grundsätze", zur Wahrhaftigkeit… Wirksame Schritte gegen den normenverletzenden, gesetzwidrigen, agitatorisch-propagandistischen "Qualitätsjournalismus" werden jedoch nicht unternommen.
Dazu verpflichtet und dafür zuständig wäre u.a. der Rundfunkrat des NDR, bestehend aus Mitgliedern "gesellschaftlich relevanter Gruppen". Jahrelange Erfahrung mit diesen Mitgliedern (ein paar Ausnahmen bestätigen die Regel) zeigt jedoch, dass sie weder willens noch fähig sind, ihre Kontrollfunktion effektiv wahrzunehmen.
Daran wird sich auf absehbare Zeit nichts Wesentliches ändern. In der gerade jetzt anstehenden Novellierung des NDR-Staatsvertrages – der NDR ist Veranstalter der Nachrichtensendungen der ARD-aktuell – sind zwar ein paar Verbesserungen vorgesehen: Die Sitzungen des Rundfunkrates werden öffentlich sein; die Amtszeiten von Intendanten und Gremienmitgliedern werden begrenzt; die Rechnungshöfe dürfen künftig auch das Finanzgebaren der kommerziellen NDR-Tochtergesellschaften prüfen, z.B. das der "Studio Hamburg" GmbH. Am Wichtigsten aber, nämlich an der fehlenden demokratischen Legitimation der Gremien, wird gar nichts verbessert. Welche Gruppe "gesellschaftlich relevant" ist und Entsenderechte in den Rundfunkrat erhält, wird weiterhin in den Staatskanzleien der Bundesländer ausgekungelt, zwischen Hamburg, Hannover, Kiel und Schwerin.
Auch in Zukunft wird kein Rundfunkrat in freier und allgemeiner Wahl bestellt. Parteien, Kirchen, Interessenverbände der Wirtschaft und der Gewerkschaften, Mini-Clubs wie die "Vereinigung der Opfer des Stalinismus" und die Umwelttruppe "Robin Wood" dürfen weiterhin ihre Leute in die Rundfunkaufsichtsgremien entsenden. Dort schließen sie sich den "Freundeskreisen" von CDU-Nahen oder SPD-Orientierten an. Und daraus folgt, dass im Rundfunkrat statt demokratisch legitimierter Programmkontrolle eher konspirative Hochämter für parteipolitische Interessen stattfinden.
Damit steht fest, dass der NDR mit seinen Programmangeboten auch in Zukunft nicht gegen den Stachel löckt, sondern sich den Vorgaben unserer Parteien-Oligarchie anpasst. Peter Scholl-Latours Verdikt bleibt gültig:
Wir leben in einem Zeitalter der Massenverblödung, besonders der medialen Massenverblödung.
Der große alte Mann des Journalismus wusste, wovon er sprach.
RT Deutsch bemüht sich um ein breites Meinungsspektrum. Gastbeiträge und Meinungsartikel müssen nicht die Sichtweise der Redaktion widerspiegeln.
Das Autoren-Team:
Friedhelm Klinkhammer, Jahrgang 1944, Jurist. 1975 bis 2008 Mitarbeiter des NDR, zeitweise Vorsitzender des NDR-Gesamtpersonalrats und des ver.di-Betriebsverbandes sowie Referent einer Funkhausdirektorin.
Volker Bräutigam, Jahrgang 1941, Redakteur. 1975 bis 1996 Mitarbeiter des NDR, zunächst in der Tagesschau, von 1992 an in der Kulturredaktion für N3. Danach Lehrauftrag an der Fu-Jen-Universität in Taipeh.
Anmerkung der Autoren:
Eine erweiterte Fassung dieses Beitrags erscheint im "Freidenker", Heft 4-2020, https://www.freidenker.org. Unsere Beiträge stehen zur freien Verfügung, nichtkommerzielle Zwecke der Veröffentlichung vorausgesetzt. Wir schreiben nicht für Honorar, sondern gegen die "mediale Massenverblödung" (in memoriam Peter Scholl-Latour). Die Texte werden vom Verein "Ständige Publikumskonferenz öffentlich-rechtlicher Medien e.V." dokumentiert: https://publikumskonferenz.de/blog
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