Kurzclips

Regierung auf Frage zu Nord-Stream-Sprengung: "Strengste Geheimhaltung, Staatswohl gefährdet"

Der AfD-Abgeordnete Karsten Hilse hat am Mittwoch während einer Fragerunde im Bundestag Wirtschaftsminister Robert Habeck mit dem Terrorakt gegen die deutsch-russischen Pipelines konfrontiert und forderte Antworten zu Ermittlungen. Mittlerweile hat auch der Bundesgeneralanwalt bekannt gegeben, was viele Menschen bereits vermuteten: Dass zwar Sprengstoff gefunden wurde, aber keine Belege dafür, dass Russland hinter den Sprengungen an den Nord-Stream-Pipelines steckt.

Hilse kam durch die Erklärung des Generalbundesanwalts zu der Schlussfolgerung, dass demnach gewisse Erkenntnisse vorliegen müssten und die Regierung diese vielleicht nur nicht preisgeben wolle.

Wirtschaftsminister Habeck dazu: "Sie (die Ermittlungen) sind, wie Sie schon richtig vermutet haben, geheimdienstlich eingestuft und eine geheimdienstliche Aufklärung, insofern ist das kein Thema für diese Fragestunde."

Wolfgang Schmidt, Minister für besondere Aufgaben, der anschließend zu Wort kam, argumentierte: "Ich würde gerne den Kollegen Habeck noch ergänzen", da ich der "Koordinator für die Nachrichtendienste des Bundes" bin. "Diese Ermittlungen laufen. Und Sie wissen, dass solche Ermittlungen der strengsten Geheimhaltung unterliegen (…) und da verstehen Sie sicherlich, dass tatsächlich aus den Gründen des Staatswohls und manchmal eben auch aus den Gründen, dass da ein Ermittlungsverfahren anläuft, nichts gesagt werden kann."

Selbst Bundestagsabgeordnete erhalten keinerlei Einsicht in die bisherigen Erkenntnisse.

Mehr zum Thema - Neue Details: Wie die CIA die Anschläge auf die Nord Stream-Pipelines plante

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.