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Gruppenvergewaltigung im Görlitzer Park: Tatverdächtige Afrikaner haben keine Aufenthaltsgenehmigung

Ein Somalier und zwei Guineer sollen im Juni im Görlitzer Park eine Frau vergewaltigt und ihren Mann verprügelt haben. Jetzt wurde Anklage gegen die Täter erhoben. Dabei stellt sich heraus: Aufgrund zahlreicher anderer Delikte hätten sie längst abgeschoben werden müssen.
Gruppenvergewaltigung im Görlitzer Park: Tatverdächtige Afrikaner haben keine AufenthaltsgenehmigungQuelle: www.globallookpress.com © Imago

Laut einem Bericht der Berliner Zeitung wurden die Ermittlungen gegen drei Männer, die im Juni im Görlitzer Park eine Frau vergewaltigt haben sollen, durch die Berliner Staatsanwaltschaft abgeschlossen

Eine 27-jährige Georgierin und ihr gleichaltriger Ehemann wurde nachts von insgesamt fünf Männern angegriffen. Einige hielten den Mann fest, schlugen auf ihn ein und entrissen ihm eine Bauchtasche mit Geld. Parallel dazu vergewaltigen Mittäter die Frau. Seit August sitzen nun drei mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft.

Nach Angaben der Neuen Zürcher Zeitung, welcher der Schriftsatz der Anklage der Staatsanwaltschaft vorliegt, stammen die drei jungen Männer aus Afrika. Osman B. ist demnach 21 Jahre alt und kommt aus Somalia. Er hat keinen festen Wohnsitz, jedoch sage und schreibe zehn Alias-Identitäten. Er lebt seit 2016 in Deutschland. Seine Aufenthaltsgestattung ist erloschen. Sein Strafregister enthält dem Bericht zufolge sieben Eintragungen. Zwei andere Täter stammen aus Guinea. Boubacar B. ist 22 und hat vier Alias-Identitäten, er hält sich seit sechseinhalb Jahren in Deutschland auf. Sein Asylantrag ist abgelehnt, seine Aufenthaltsgestattung ebenfalls abgelaufen. Er hat neun Eintragungen im Strafregister. Im Jahr 2020 bekam er wegen Drogenhandels eine Jugendstrafe von einem Jahr, erst auf Bewährung, die dann später widerrufen wurde. Im Jahr 2021 wurde er erneut verurteilt, abermals wegen Drogenhandels.

Der dritte mutmaßliche Täter, Mountaga D., ist ebenfalls 22 Jahre alt. Auch sein Asylantrag wurde abgelehnt, er hat lediglich eine Duldung. Der Mann wohnt in Berlin-Neukölln in einer vom deutschen Steuerzahler finanzierten Einrichtung für betreutes Wohnen. Seit sechs Jahren lebt er in Deutschland. Im Bundeszentralregister finden sich drei ihn betreffende Einträge. Jedes Mal wurde von einer Strafverfolgung abgesehen. Alle drei Männer sitzen jetzt in Untersuchungshaft.

Alle drei Männer, die von ihrem Aufenthaltsstatus her eigentlich gar nicht in Deutschland sein dürften, entstammen den Ermittlungen zufolge der Drogendealer-Szene in dem Park.

Unter anderem anhand ihrer DNA konnte die Polizei die Tatverdächtigen identifizieren, da sie an der Frau Spermaspuren hinterlassen hatten. Die Polizei hatte ihrerseits über die Gruppenvergewaltigung lange Zeit nichts mitgeteilt – "aus ermittlungstaktischen Gründen".

Erst vor wenigen Tagen preschte Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit dem Vorschlag vor, sämtlichen Asylanten in Deutschland bereits nach sechs Monaten das Wahlrecht zu gewähren.

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