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"Einschränkung der Pressefreiheit" – Journalisten klagen nach Vorfall auf Auto-Messe in München

Aufgrund von begleitenden Protestaktionen herrschte während der großen Auto-Messe in München bei der dortigen Polizei offenbar eine gereizte Stimmung. Laut verschiedenen Berichten nahm sie auf dem Gelände mehrere Journalisten fest. Diese wehren sich nun gegen das Vorgehen.
"Einschränkung der Pressefreiheit" – Journalisten klagen nach Vorfall auf Auto-Messe in MünchenQuelle: www.globallookpress.com © ALEXANDER POHL via www.imago-ima/www.imago-images.de

Vier Journalisten haben nach einem Zwischenfall auf der Internationalen Automobilausstellung (IAA) in München vor dem dortigen Verwaltungsgericht Klage gegen den Freistaat Bayern eingereicht, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf die Deutsche Journalistenunion (DJU) berichtete.

Die DJU, die zur Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gehört, erklärte in einer Pressemitteilung am Montag, dass die Journalisten am Donnerstag, dem 9. September, auf dem Gelände der IAA von der Polizei nach einer Kontrolle in Gewahrsam genommen worden seien. Die DJU betont, dass die Pressevertreter zuvor bereits am Eingang kontrolliert sowie ordnungsgemäß akkreditiert worden waren und ihre Presseausweise vorgezeigt hatten.

Erst nachdem ein Veranstalter intervenierte und erklärte, dass alle Bereiche der Messe Medienvertretern zugänglich seien, habe die Polizei die Journalisten auf der Gefangenensammelstelle wieder freigelassen. Monique Hoffmann, Geschäftsführerin der DJU, erklärte dazu:

"Diese gravierende Einschränkung der Pressefreiheit ist inakzeptabel. Es kann nicht angehen, dass eine Polizeibehörde akkreditierte Journalisten mit Presseausweis wie Schwerverbrecher behandelt."

Die Münchner Polizei habe erklärt, dass das Vorzeigen eines Presseausweises eine ganzheitliche polizeiliche Kontrolle nicht ausschließe. Das sieht die DJU-Vertreterin anders und kritisiert:

"Es wäre aber ohne Probleme möglich gewesen, die Akkreditierung mit einem Blick auf die Tickets zu prüfen oder den Veranstalter zu kontaktieren. Damit wäre sofort klar gewesen, dass die Kollegen selbstverständlich vor Ort arbeiten durften."

Der Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der die Journalisten im Verfahren gegen den Freistaat Bayern vertritt, erklärte, dass die Kläger die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen feststellen lassen wollen. Der Jurist betont:

"Freiheitsentziehung und Durchsuchung sind schwerwiegende Grundrechtseingriffe, erst Recht gegenüber Pressevertretern."

Die Polizei sei dabei insbesondere an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden.

"Da die Polizei München keine Einsicht zeigt, wird sie die rechtliche Grundlage für ihr Vorgehen nun dem Verwaltungsgericht erläutern müssen."

Am Samstag hatte die Zeit berichtet, dass die Polizei einen freischaffenden Journalisten der TAZ über mehrere Stunden festgehalten hatte, da dieser mutmaßlich an der Besetzung eines leeren Hauses durch Aktivisten teilgenommen habe. Die Polizei sprach von Hausfriedensbruch.

Nach drei Stunden sei der Journalist wieder freigelassen worden. Zuvor sei ihm jedoch eine Gefährderansprache und ein Betretungsverbot für alle Veranstaltungsflächen der Automesse erteilt worden, wie die TAZ berichtete. Später habe die Polizei das Verbot jedoch wieder aufgehoben. Die Chefredaktion der TAZ stellte sich hinter ihren freien Mitarbeiter. Pressevertreter hätten das Recht, Aktivisten bei Protestaktionen zu begleiten und diese zu dokumentieren.

Ob es sich bei beiden Vorfällen um dieselben Journalisten handelt, ist nicht bekannt.

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